Golfspiel in Corona-Zeiten

BWGV Schreiben an Dr. Susanne Eisenmann

von Kai Wunner

Der DGV hat ein Schreiben mit der Bitte um Lockerung der Beschränkungen für den Golfsport an einen recht großen Verteilerkreis im Bund und Ländern gesandt. Im Nachgang setzen nun BWGV-Präsident Otto Leibfritz und Schatzmeister/Vizepräsident Marcus Weller ebenfalls auf den Dialog mit der Landes-Regierung. In dem Schreiben an die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann wird darauf verwiesen, dass die Sportart Golf unter Einhaltung bestimmter Regeln dazu geeignet ist, einer zunehmenden sozialen Isolation und psychischen Härten weiter Teile der Bevölkerung vorzubeugen.

Unter Einhaltung der obligatorischen Abstandsregeln der Kontaktsperre ist das Ausüben des Golfsports mit entsprechenden verbindlichen Regeln ausführbar:

  • Das Spiel auf der Golfanlage kann alleine oder in 2er-Gruppen stattfinden.
  • Eine Beschränkung des Spielbetriebs auf diese Personenzahl ist ohne Probleme möglich.
  • Die einzelnen Personen innerhalb dieser Gruppen halten aus Sicherheitsgründen, um nicht vom Schläger des Mitspielers getroffen zu werden, ausreichend Abstände von deutlich mehr als 2 Metern ein.
  • Die Gruppen wiederum starten in 10-Minuten Abständen und sind durch Abstände von etwa 250 Metern ebenfalls ausreichend voneinander getrennt.
  • Es können über die Clubsekretariate im Vorhinein feste Startzeiten der Gruppen in 10- Minuten Abständen gebucht werden.

Sehr geehrte Frau Ministerin, der Golfsport wird sich auch weiterhin solidarisch mit den Entscheidungen der Landesregierung zeigen. Der Baden-Württembergische Golfverband ist aber auch der Überzeugung, dass durch eine teilweise Lockerung der Beschränkungen im Golfsport ein sehr wertvoller Beitrag von den Verantwortungsträgern geleistet werden kann, um die Existenz sowohl der Golfanlagen als auch der dort Beschäftigten zu sichern.

Otto Leibfritz Präsident, Marcus Weller Vizepräsident/Schatzmeister

Die weltweit einheitlichen Regeln des Golfsports wurden zum Ausschluss denkbarer Berührungen kontaminierter Flächen zwischenzeitlich bereits angepasst. Bspw. soll der Flaggenstock im Loch stecken bleiben und das Harken der Bunker ist nicht mehr erforderlich. Weiterhin wäre es auch möglich, den Golflehrern das Einzeltraining wieder zu ermöglichen. Im Einzeltraining kann völlig problemlos der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten werden. Auch verhindert die Natur des Einzeltrainings, dass sich zu viele Menschen an einem Punkt sammeln.

Der positive Effekt von Bewegung und Sonnenlicht für das Immunsystem sind unbestritten. Die kontrollierte Freigabe der Golfplätze würde die von Spaziergängern und anderen erlaubten Individual-Sportarten genutzten öffentliche Räume entlasten. Es wird spannend bleiben, mit welchen Maßnahmen nach Ostern die verantwortlichen Stellen die Kontaktsperren lockern werden.

Der genaue Wortlaut des Anschreibens kann dem zum Download beigefügten PDF entnommen werden.

Download BWGV Schreiben an Dr. Susanne Eisenmann

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