Deutschland darf wieder Golfspielen
Öffnung der Golfplätze in der Region ab 11. Mai
von Kai Wunner
Auch die baden-württembergische Landesregierung setzt nun den Beschluss der Sportministerkonferenz vom 27. April um, die eine Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes an der frischen Luft ab dem 4. Mai für angemessen gehalten hatte. Damit sollte der Öffnung der Anlagen im Ländle zum 11. Mai nichts mehr im Wege stehen und für Erleichterung bei den heimischen Golfern sorgen.
Bei der Pressekonferenz der Landesregierung am 5. Mai informierte Ministerpräsident Kretschmann, dass der sogenannte Lenkungskreis beauftragt wurde, die „Ampeln für Sportarten wie Golf, Tennis und Leichtathletik“ ab kommender Woche auf grün zu stellen.
Weil zum einen die Abstandsregeln einfach eingehalten werden können und zum andern der Sport im Freien gut tut! Weil er ebenfalls hilft, das Immunsystem zu stärken und auch den Kopf frei zu bekommen!!!
Ministerpräsident Kretschmann
Breiten- und Leistungssport im Freien voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich
Das Land Baden Württemberg informiert in der Pressemitteilung vom 07. Mai wie folgt:
Der Breiten- und Leistungssport im Südwesten erhält eine Perspektive. Voraussichtlich vom kommenden Montag, 11. Mai 2020, an sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglichen.
Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien. Gerade bei Sportarten wie zum Beispiel Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann
Mit der bundesweiten Öffnung der Golfanlagen wendet sich DGV-Präsident Claus M. Kobold an die Golferinnen und Golfer
In einem Brief wendet sich DGV-Präsident Claus M. Kobold direkt an die Golfspielerinnen und Golfspieler.
Liebe Mitglieder, liebe Golferinnen und Golfer,
es ist vollbracht! Deutschland darf wieder Golf spielen. Die Zeit des Darbens ist, spätestens am Montag, endlich vorbei. Es war eine äußerst harte Zeit und es liegt nun an uns allen, dass sie so schnell nicht wiederkommt. Wir, die Clubverantwortlichen, der Dachverband, die Landesgolfverbände und viele Golferinnen und Golfer haben gemeinsam erfolgreich dafür gekämpft. Lassen Sie uns jetzt zusammen in eine verkürzte Saison starten, die wir mit Disziplin und sorgfältiger Einhaltung aller Vorgaben der Behörden zu einem Golffest machen. Die Lust auf Golf, die Freude am Sport unter freiem Himmel ist so groß wie noch nie. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Golfsport als kontaktlose Freiluftsportart bietet. Motivieren Sie Freunde und Bekannte, gerade jetzt den Golfsport kennenzulernen, in einer Zeit, in der viele andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung noch unter Corona-Restriktionen leiden.
Als Präsident des Deutschen Golf Verbandes bin ich glücklich über die Öffnung unserer Anlagen, möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, um ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Virus noch lange nicht besiegt ist. Die Gefahr eines Wiederaufflammens der Pandemie ist groß. Auch Golfer sind nicht immun. Der DGV hat gemeinsam mit den zuständigen offiziellen Stellen Richtlinien für den Betrieb von Golfanlagen in Coronazeiten herausgegeben, die von den Ordnungsbehörden eng überwacht werden. Deswegen möchte ich Sie alle an dieser Stelle bitten, solidarisch zu sein und Vorgaben Ihres Clubs akribisch einzuhalten, sonst sind die Golfanlagen auch ganz schnell wieder geschlossen.
Liebe Golffreundinnen und Golffreunde, genug der Mahnungen, lassen Sie uns das erste Golfwochenende gemeinsam genießen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel.
Ihr Claus M. Kobold
– Präsident Deutscher Golf Verband –
Eine Präzisierung der notwendigen Hygiene-Maßnahmen, die die Clubs einhalten sollen ist bisher nicht erfolgt, so dass die regionalen Golf-Clubs sich wohl an den Vorgaben des DGV orientieren werden. Hier die Übersicht der wesentlichen Punkte, die die Clubs einhalten sollen:
Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen – Quelle DGV
- Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Abstand, jeweilige Anzahl Spieler).
- Es wird empfohlen, die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz zur Sportausübung über die Vergabe von Startzeiten zu organisieren (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung und Trennung der jeweils zulässigen Spieler).
- Die Steuerung des Zutritts zu Übungsbereichen erfolgt insbesondere unter Einschluss geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände.
- Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb wer-den auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hinblick auf den Infektions-schutz angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platzregeln) angewendet.
- Golfunterricht ist eingeschränkt entsprechend der vorgenannten Regelungen zulässig.
- Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt.
- Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt.
- Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert.
- Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage untersagt.
- Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Golfanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen jederzeit sicherzustellen.